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   OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6494
OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93 (https://dejure.org/2006,6494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2006 - 20 W 233/93 (https://dejure.org/2006,6494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2006 - 20 W 233/93 (https://dejure.org/2006,6494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 304 AktG, §§ 304 ff AktG, § 327a AktG
    Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag einer Aktiengesellschaft: Bemessung des angemessenen Ausgleichs für außenstehende Aktionäre

  • Judicialis

    AktG § 304

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 304
    Angemessener Ausgleichsanspruch außenstehender Aktionäre bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgleich außenstehender Aktionäre bei Gewinnabführungsverträgen und Beherrschungsverträgen; Barabfindung bei Ausschluss von Aktionären; Maßgeblicher Referenzzeitraum für die Bestimmung des Börsenkurses bei Ausgleichszahlungen wegen Ausschluss von Aktionären; Höhe der ...

Sonstiges

  • blogspot.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Koepp-Nachbesserung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - 16 W 67/02

    Zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Nach alledem kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob im allgemeinen für den Börsenkurs auf den gewichteten Durchschnittskurs (so OLG München, ZIP 2000, 1722; OLG Frankfurt am Main, AG 2003, 581 ff) abzustellen ist oder auf den ungewichteten (so OLG Düsseldorf, AG 2003, 329 ff).

    Entscheidend ist, dass das Spruchstellenverfahren nach Inkrafttreten der Neufassung noch anhängig war (OLG Frankfurt am Main, AG 2003, 581; MüKommAktG (2000), § 305 Rn 93).

    Dabei ist von der Gesamtleistung, die der gemeinsame Vertreter erbracht hat, auszugehen einschließlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre (OLG Frankfurt am Main, AG 2003, 581; BayObLG, AG 2001, 592 ff).

  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 168/99

    Geschäftswert, Gegenstandswert und Vergütung der Vertreter der außenstehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Dieser rechnerisch ermittelte Wert dient aber lediglich als Ausgangspunkt und Maßstab für die Festsetzung, bei der im übrigen sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG, AG 2001, 592 ff).

    Dabei ist von der Gesamtleistung, die der gemeinsame Vertreter erbracht hat, auszugehen einschließlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für die nicht antragstellenden außenstehenden Aktionäre (OLG Frankfurt am Main, AG 2003, 581; BayObLG, AG 2001, 592 ff).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in einer am 27.04.1999, also nach dem landgerichtlichen Beschluss ergangenen Entscheidung festgestellt, dass der Unternehmenswert bei börsennotierten Unternehmen nicht ohne Rücksicht auf den Börsenkurs festgesetzt werden darf (BVerfGE 100, 289 ff).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Der Bundesgerichtshof hat in der der Entscheidung des BVerfG vom 27.04.1999 nachfolgenden Entscheidung (DAT/ Altana, BGHZ 147, 108 ff) als maßgeblichen Referenzzeitraum, in dem der Börsenkurs zu bestimmen ist, die letzten drei Monate vor dem Stichtag angesehen.
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 27/05

    Aktionärsklage auf Abfindung gegen die Jenoptik AG abgewiesen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Die Antragsteller zu 1) und 2) und die sonstigen außenstehenden Aktionäre haben dadurch ihre wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 23.10.1985 erworbenen Rechte nach §§ 304, 305 AktG nicht verloren, weswegen ihnen auch weiter Rechtsschutz hinsichtlich der Angemessenheit des Ausgleichs bzw. der Entschädigung zu gewähren ist (vgl. auch BVerfG, AG 1999, 217 ff; BGH DB 2006, 1547 ff m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Nach alledem kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob im allgemeinen für den Börsenkurs auf den gewichteten Durchschnittskurs (so OLG München, ZIP 2000, 1722; OLG Frankfurt am Main, AG 2003, 581 ff) abzustellen ist oder auf den ungewichteten (so OLG Düsseldorf, AG 2003, 329 ff).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94

    Zum Abfindungs- und Ausgleichsanspruch der Minderheitsaktionäre bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Die Antragsteller zu 1) und 2) und die sonstigen außenstehenden Aktionäre haben dadurch ihre wegen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags vom 23.10.1985 erworbenen Rechte nach §§ 304, 305 AktG nicht verloren, weswegen ihnen auch weiter Rechtsschutz hinsichtlich der Angemessenheit des Ausgleichs bzw. der Entschädigung zu gewähren ist (vgl. auch BVerfG, AG 1999, 217 ff; BGH DB 2006, 1547 ff m. w. N.).
  • BGH, 09.04.2002 - II ZB 5/01

    Gegenvorstellung - Senatsbeschluss - Spruchverfahren - Außenstehende Aktionäre -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    Dabei kommt es darauf an, wie viele Aktien sich im Zeitpunkt der Entscheidung noch in den Händen abfindungsberechtigter außenstehender Aktionäre befinden (BGH AG 2002, 559).
  • BayObLG, 30.12.2003 - 3Z BR 159/94

    Gegenstandswert für die Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2006 - 20 W 233/93
    In diesem Fall setzt das Gericht des jeweiligen Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbständig fest (§§ 10 I und 2 BRAGO, 60 RVG; BayObLG, AG 2004, 389).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

    Dem haben sich die Oberlandesgerichte ganz überwiegend angeschlossen (vgl. OLG Frankfurt am Main, AG 2007, 403 [juris Rn. 9]; OLG Düsseldorf, NZG 2003, 588 [juris Rn. 47 ff.]; OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 2330 [juris Orientierungssatz 2]; OLG Hamburg, NZG 2002, 189 [juris Rn. 45]; OLG München, ZIP 2006, 1722 [juris Rn. 20]; trotz Abweichung im Einzelfall grundsätzlich auch KG, NZG 2007, 71 [juris Rn. 40]).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 9/06

    Schlossgartenbau-AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und

    Von der Festsetzung einer Verzinsung, wie sie die Antragsteller in erster Instanz verschiedentlich begehrt hatten, hat das Landgericht zu Recht abgesehen, denn die Verzinsung ergibt sich aus dem Gesetz (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2006, 20 W 233/93, Juris Tz. 15; OLG Hamburg AG 2002, 89).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    (BGHZ 147, 108 [juris Rn. 24] "DAT/Altana"; OLG Frankfurt/Main, AG 2007, 403 [juris Rn. 9]; OLG Düsseldorf, NZG 2003, 588 [juris Rn. 47 ff.]; OLG Karlsruhe, ZIP 2004, 2330 [juris Orientierungssatz 2]; OLG Hamburg, NZG 2002, 189 [juris Rn. 45]; OLG München, ZIP 2006, 1722 [juris Rn. 20]; trotz Abweichung im Einzelfall grundsätzlich auch KG, NZG 2007, 71 [juris Rn. 40].) Dies führt aber zu einem Zirkelschluss, weil der Börsenkurs durch die Bekanntgabe der bevorstehenden Strukturmaßnahme und insbesondere durch die Bekanntgabe der zu erwartenden Abfindung wesentlich beeinflusst wird; nach Ankündigung einer Strukturmaßnahme spiegeln die Kurse nicht mehr die Erwartungen der Marktteilnehmer in Bezug auf den künftigen Unternehmenswert wider, sondern nur noch Abfindungserwartungen.
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Der Senat hat von der Festsetzung einer Verzinsung abgesehen, denn diese ergibt sich aus dem Gesetz (§§ 209, 30 Abs. 1 S. 2, 15 Abs. 2 UmwG; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.02.2008, 20 W 9/06; OLG Frankfurt, Beschluss v. 02.11.2006, 20 W 233/93, Juris Tz. 15, insoweit nicht abgedruckt in AG 2007, 403; OLG Hamburg AG 2002, 89, je zu § 305 Abs. 3 S. 3 AktG).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

    Von der Festsetzung einer Verzinsung, wie sie die Antragsteller in erster Instanz verschiedentlich begehrt hatten, hat das Landgericht zu Recht abgesehen, denn die Verzinsung ergibt sich aus dem Gesetz (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2006, 20 W 233/93, Juris Tz. 15; OLG Hamburg AG 2002, 89).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 11/06

    Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

    Von der Festsetzung einer Verzinsung, wie sie die Antragsteller in erster Instanz verschiedentlich begehrt hatten, hat das Landgericht zu Recht abgesehen, denn die Verzinsung ergibt sich aus dem Gesetz (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2006, 20 W 233/93, Juris Tz. 15; OLG Hamburg AG 2002, 89).
  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2007 - 5 O 174/04

    Squeeze-out Carl Schenck AG

    Eine Barabfindung, die niedriger als der Börsenkurs liegt, ist grundsätzlich nicht als angemessen anzusehen Vorliegend kann jedoch dahingestellt bleiben, ob der durchschnittliche Börsenkurs in einem Zeitraum von 3 Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung (so z. B.: OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 2.11.2006 -- 20 W 233/93 -) oder der Bekanntgabe der Maßnahme (so OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.2.2007 -- 20 W 6/06- ZIP 2007, 530 m. w. Nachw. zum Streitstand) zugrunde zu legen ist, da der aufgrund des Ertragswertes festgestellte Unternehmenswert für beide Zeiträume über dem durchschnittlichen Börsenkurs liegt.
  • OLG Frankfurt, 30.03.2009 - 20 W 101/04

    Squeeze-out: Bestimmung der Barabfindung

    Einer ausdrücklichen Festsetzung des Zinsanspruchs bedarf es nicht, da sich dessen genauer Umfang aus dem Gesetz ergibt (vgl. OLG Frankfurt am Main, AG 2007, 403 ff; OLG Hamburg, AG 2002, 89).
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